Sozialrecht
Der Bereich des Sozialrechtes ist so vielschichtig, dass es auch hier einer Spezialisierung bedarf. Wir bearbeiten folgende Bereiche:
Im Rentenversicherungsrecht liegt unser Schwerpunkt im Erstreiten von Erwerbsminderungsrenten bei Krankheit oder Behinderung.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung beratend und übernehmen Ihre Interessenvertretung nach Ablehnung Ihres Rentenantrages ab dem Widerspruchsverfahren. Scheuen Sie sich nicht Ihren abgelehnten Rentenantrag durch uns überprüfen zu lassen. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der Rentenversicherung und ggf. mit dem Gericht.
In den meisten Verfahren gestaltet sich der Ablauf so, dass Sie in einem umfassenden Beratungsgespräch über den Ablauf des Verfahrens informiert werden. Ab diesem Erstgespräch übernehmen wir den Schriftwechsel mit dem Rentenversicherungsträger bis zum rechtskräftigen Urteil, sofern ein Gerichtsverfahren erforderlich wird.
In gerichtlichen Verfahren bekommen Sie zu Beginn vom Gericht einmal einen Fragebogen über ärztliche Behandlungen und Untersuchungen zugeschickt, damit das Gericht bei den behandelnden Ärzten Befundberichte einholen kann. Diese Unterlagen vermitteln wir Ihnen.
Im sozialgerichtlichen Verfahren nehmen wir natürlich gemeinsam mit Ihnen den Gerichtstermin wahr. Dieser Verfahrensablauf stellt sich auch in Verfahren, die sich auf medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen beziehen. Insbesondere Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden häufig aus medizinischen Gründen abgelehnt, obwohl sie eigentlich gewährt werden müssten.

Für den gesamten Bereich des Sozialrechtes gilt heutzutage leider der Grundsatz, dass derjenige der sich nicht wehrt auf der Strecke bleibt.
Unser Sozialversicherungssystem funktioniert in der Weise, dass die verschiedenen Sozialversicherungsträger Sozialleistungen aller Art ablehnen, wenn es sich irgendwie geradeeben noch mit dem Gebot von Rechtsstaatlichkeit vereinbaren lässt.
Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass Sozialleistungen den Staat viel Geld kosten und Menschen, die im Bereich des Sozialrechtes Hilfe benötigen häufig schwach und nicht wehrhaft sind. Betroffen sind oft Menschen, deren Leistungsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt ist oder Menschen mit Behinderungen und im Alter.
Die Sozialversicherungsträger bauen darauf, dass sich Menschen dieser Gruppen in vielen Fällen nicht wehren und die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers hinnehmen.
Wenn sich von zehn abgelehnten Anträgen nur in vier Fällen der Antragsteller gegen die Ablehnung wehrt und der Sozialversicherungsträger von den verbliebenen vier Fällen drei Fälle nach anwaltlicher Überprüfung verliert und die beantragte Sozialleistung doch erbringen muss, hat er ein gutes Geschäft gemacht. Auch wenn er in den drei Fällen noch zusätzlich den Anwalt bezahlen muss.
Scheuen Sie sich also nicht rechtzeitig unsere anwaltliche Hilfe schon in frühem Stadium in Anspruch zu nehmen.
Für alle Bereiche des Sozialversicherungsrechtes gibt es für mich als Anwalt die Möglichkeit in einem gerichtlichen Verfahren den medizinischen Sachverhalt durch ein ärztliches Gutachten, erstellt durch einen Facharzt, aufklären zu lassen.
In gerichtlichen Verfahren bestimmt das Gericht nicht selten einen oder mehrere ärztliche Gutachter, die den Gesundheitszustand des Betroffenen überprüfen. Dabei geht es dann häufig darum, ob die Leistungsfähigkeit einer Person so eingeschränkt ist, dass sie eine volle oder eine Teilerwerbsminderungsrente bekommt.
Ist eine Person so eingeschränkt, dass sie schwerbehindert ist oder zusätzlich auch noch Nachteilsausgleiche für eine Gehbehinderung oder dergleichen bekommt?
Ist eine Person körperlich so eingeschränkt, dass ihr ein Pflegegrad zusteht?
Hat eine Person nach einem Arbeitsunfall oder auf Grund langjähriger beruflicher Tätigkeit Anspruch auf eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft?
Das sind nur einige Beispiele in Bereichen, in denen das Gericht ärztliche Gutachten einholen lässt.
Als Fachanwalt für Sozialrecht habe ich in all diesen gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit ein vom Gericht eingeholtes Gutachten durch ein Gegengutachten überprüfen zu lassen. Den Facharzt, der das Gegengutachten erstellt, bestimme ich.
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet konnte ich mittlerweile ein Netzwerk von Fachärzten aufbauen, die mich auf allen Gebieten durch ihre gutachterliche Tätigkeit unterstützen. Es handelt sich um freie Fachärzte, die nicht in Beziehung zu irgendeinem Sozialversicherungsträger stehen und die hervorragende Arbeit leisten. Ich beauftrage also nicht irgendwelche Ärzte, sondern Fachärzte mit hoher Qualifikation und Reputation.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten für solche Gegengutachten vom Rechtsschutzversicherer getragen.



