Verkehrsrecht
Wir übernehmen für Sie die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls von A bis Z.
Nach einem Verkehrsunfall - ob nun verschuldet, unverschuldet oder bei einer Teilschuld - stellen sich für den Betroffenen ganz viele Fragen bzw. Probleme.
Wie komme ich morgen zur Arbeit und bleibe schnellstmöglich mobil?
Wo bekomme ich einen Mietwagen her?
Welchen Mietwagen darf ich überhaupt anmieten?
Wer stellt verbindlich den Schaden an meinem Fahrzeug fest und was kostet das?
Welche Haftpflichtversicherung hat der Unfallgegner und wer kümmert sich um die Inanspruchnahme dieser?
Muss ich meine Vollkaskoversicherung auch informieren bzw. muss ich diese zuerst in Anspruch nehmen? Aber ich habe doch eine Selbstbeteiligung!
Was muss ich alles der Polizei mitteilen?
Wem muss ich überhaupt was mitteilen?
Die meisten Verkehrsunfälle betreffen Blechschäden und geringe Personenschäden.
Versicherungen, sei es nun die gegnerische Haftpflichtversicherung oder auch die eigene Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung, suggerieren gerne und häufig auch in ihrer Werbung, dass sie sich um alles kümmern.
Warum? Nicht etwa weil die Versicherung Sie besonders mag oder Ihnen etwas Gutes tun will, sondern einzig und allein aus dem Grund, Kosten zu minimieren. Je schneller eine Versicherung Herrin der Unfallabwicklung wird, umso größer ist die Kostenersparnis für die Versicherung und umso schlechter steht es um Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner bzw. die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Wer schon einmal einen Verkehrsunfall erleben musste, wird das auch am eigenen Leib erfahren haben. Zudem bekommt der Geschädigte meist eine Vielzahl von Fragebögen und Unterlagen, die auszufüllen sind bevor zugunsten des Betroffenen überhaupt irgendetwas passiert.
Um all diese Dinge kümmern wir uns!
Wir garantieren einen ersten Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Information bei uns über den Verkehrsunfall. Sie informieren uns telefonisch und wir stellen Ihnen einen kurzfristigen Termin zur Verfügung. Das ist häufig schon am gleichen Tag, spätestens aber am Tag darauf der Fall. Wenn gewünscht, kümmern wir uns sofort um ein Mietfahrzeug.
Wir arbeiten mit mehreren zertifizierten Sachverständigenbüros zusammen, die unverzüglich die Begutachtung des Schadens einleiten und in der Regel liegt das Schadengutachten 2 bis 3 Tage nach Ihrem Termin vor. Den Termin mit dem Sachverständigen vermitteln wir. Natürlich können Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Fachwerkstatt auch selbst den Gutachter bestimmen.
Wir ermitteln außerdem sofort die gegnerische Haftpflichtversicherung und leiten unverzüglich die Schadenmeldung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherungund ggf. bei Teilschuld auch bei der eigenen Haftpflichtversicherung ein.
Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit der Polizei, sofern erforderlich.
Auch die Korrespondenz mit der Krankenversicherung bei Personenschäden oder der Berufsgenossenschaft bei einem Wegeunfall wickeln wir für Sie ab.
Die meisten Verkehrsunfälle können außergerichtlich abgewickelt werden. In der Regel bedarf es eines Termins von etwa einer halben Stunde in unserem Büro. Danach erfolgt der Kontakt telefonisch oder über E-Mail-Verkehr und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
Sofern die Abwicklung des Verkehrsunfalls mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung bzw. der eigenen Vollkaskoversicherung nicht unproblematisch verläuft, führen wir für Sie sofern gewünscht und nach eingehender Besprechung mit Ihnen das gerichtliche Verfahren.
In allererster Linie geht es den beteiligten Versicherungsunternehmen darum, Kosten einzusparen.
Häufig werden Schadenspositionen in Gutachten und Reparaturrechnungen von den Versicherungsunternehmen gestrichen oder gekürzt. Das ist in vielen Fällen aber nicht richtig und bedarf dann einer gerichtlichen Klärung, die wir für Sie übernehmen. Auch hier übernehmen wir die gesamte Abwicklung einschließlich der Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden.
Häufiger Streitpunkt sind auch die Haftungsquoten, d.h. das Mitverschulden an einem Verkehrsunfall. Auch hier gehört die gerichtliche Abwicklung zu unserem täglichen Geschäft.

