Verkehrsrecht

Wir übernehmen für Sie die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls von A bis Z.Nach einem Verkehrsunfall - ob nun verschuldet, unverschuldet oder bei einer Teilschuld - stellen sich für den Betroffenen ganz viele Fragen bzw. Probleme.Wie komme ich morgen zur Arbeit und bleibe schnellstmöglich mobil?Wo bekomme ich einen Mietwagen her?Welchen Mietwagen darf ich überhaupt anmieten?Wer stellt verbindlich den Schaden an meinem Fahrzeug fest und was kostet das?Welche Haftpflichtversicherung hat der Unfallgegner und wer kümmert sich um die Inanspruchnahme dieser?Muss ich meine Vollkaskoversicherung auch informieren bzw. muss ich diese zuerst in Anspruch nehmen? Aber ich habe doch eine Selbstbeteiligung!Was muss ich alles der Polizei mitteilen?Wem muss ich überhaupt was mitteilen?Die meisten Verkehrsunfälle betreffen Blechschäden und geringe Personenschäden. Versicherungen, sei es nun die gegnerische Haftpflichtversicherung oder auch die eigene Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung, suggerieren gerne und häufig auch in ihrer Werbung, dass sie sich um alles kümmern.Warum? Nicht etwa weil die Versicherung Sie besonders mag oder Ihnen etwas Gutes tun will, sondern einzig und allein aus dem Grund, Kosten zu minimieren. Je schneller eine Versicherung Herrin der Unfallabwicklung wird, umso größer ist die Kostenersparnis für die Versicherung
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Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls von der Schadenaufnahme bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens, sollte dies notwendig sein, erfolgt im Wesentlichen kostenfrei.
Das hängt damit zusammen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung im Rahmen der Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall auch den Rechtsanwalt bezahlen muss, der mit der Schadenabwicklung beauftragt wird.
Ist also der Unfallgegner zu 100 % am Verkehrsunfall schuld, wird die gegnerische Haftpflichtversicherung auch 100 % unserer Beauftragungskosten tragen.
Bei Haftungsquoten – also beispielsweise einem Mitverschulden von 30 % - verbleiben 30 % der hier entstehenden Kosten bei Ihnen. Der Rest wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlt. Häufig können wir in diesem Fall 30 % dann aber über die Rechtsschutzversicherung abwickeln. Auch hier kümmern wir uns um alles. Nur wenn Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, verbleibt diese dann bei Ihnen.
 
Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, werden wir gleich beim ersten Beratungsgespräch eine faire Lösung finden.
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