Rechtsschutzversicherung

Viele Kanzleien, gerade die Größeren, arbeiten in Kooperationen mit Rechtsschutzversicherungen.Wir nicht. Warum?Der Markt in diesem Bereich ist heiß umkämpft. Gerade die großen Anbieter kämpfen um jeden Versicherungsnehmer. Und das tun sie entgegen Ihren blumigen Werbesprüchen nicht, um Sie besonders gut zu schützen, weil Sie der Rechtsschutzversicherung so wichtig sind, sondern vielmehr aus Gewinnstreben.Das ist grundsätzlich nicht verwerflich, aber hinterfragen Sie einmal kritisch das System.Jeder Versicherungsnehmer bringt der Versicherungsgesellschaft durch die jährlichen Beiträge Geld. Tritt nun ein Rechtsschutzfall ein, geht es darum, die Kosten für diesen Versicherungsfall möglichst gering zu halten. Deshalb schließen die Rechtsschutzversicherer mit verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien Kooperationen. Gegenstand der Kooperation ist, dass der Rechtsschutzversicherer bei Meldung eines Versicherungsfalles eine Anwaltskanzlei empfiehlt und die Anwaltskanzlei im Gegenzug die Abwicklung des Mandates übernimmt, aber nun nicht die gesetzlichen Gebühren gegenüber der Rechtsschutzversicherung in Rechnung stellen darf, sondern nur die niedrigeren Gebühren der Vereinbarung zwischen Rechtsschutz und Anwalt.Die Rechtsschutzversicherung wird den Anwalt empfehlen, mit dem sie eine Vereinbarung hat, dies muss nicht unbedingt der Anwalt sein, der Sie auf diesem Rechtsgebiet am Besten vertritt.So kann es durchaus sein, dass Sie von Ihrer
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